Dr. Kendzia - Zahnarztpraxis in Fußgönheim. - Glossar - Kieferbruch


 
 
 

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Kieferbruch

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Begriff Definition
Kieferbruch
Wir meinen in der Regel den kassenzahnärztlichen (abrechnungstechnischen) Bereich "Kieferbruch". Über diesen Bereich werden Knirscherschienen und Schienungen von Zähnen, Zahnbereichen oder eben auch Kieferknochen aller Art beantragt und abgerechnet. Das Regelwerk beschreibt, welche Therapieformen von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst oder komplett übernommen werden. Es regelt damit indirekt den Bereich, der privat vom Patienten oder seiner privaten Krankenkasse zu tragen ist.