Dr. Kendzia - Zahnarztpraxis in Fußgönheim. - Hausbesuche


 
 
 

Sprechstunde

Montag bis Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

 

Montag, Dienstag 

und Donnerstag:

 

13:30 bis 17:30 Uhr

 

Terminvereinbarung

Tel: 06237 / 92 90 33

Hausbesuche

hausbesuche

Terminvereinbarung

Hausbesuche

Sehr geehrte Patientin!
Sehr geehrter Patient!

Liebe Verwandte und Angehörige.

Jeder Mensch kommt vielleicht einmal in die Situation, in der er auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Wir sind es gewohnt, dass medizinische Hilfe zu uns nach Hause kommen kann, besonders wenn wir selber nicht mehr mobil sind. Die meisten Menschen wissen nicht, dass bis zu einem gewissen Grad, auch ein zahnmedizinischer Hausbesuch möglich ist.

Ihr Praxis-Team Dr. Gregor Kendzia

Fragen, die Ihnen helfen

  1. Was kann in einem zahnmedizinischen Hausbesuch durchgeführt werden? Open or Close
    • Alle Vorsorgeuntersuchungen
    • Vorsorgeleistungen wie Zahnstein- und Belagsentfernungen
    • Die Behandlung empfindliche Zähne und Zahnfleischentzündung.
    • Die einfache Neuherstellung von Zahnersatz wie z.B. Modellgußprothese (im Volksmund "Klammerprothese"),
    • Vollprothese (keine eigenen Zähne mehr vorhanden) und provisorischer Zahnersatz sind ohne Probleme möglich.
    • Füllungen
    • Wurzelbehandlungen mit Einschränkungen
    • Kronen oder Brückenherstellung
    • Reparaturen, Unterfütterungen und Erweiterungen von bereits existierenden Zahnersatz.
    • Druckstellenentfernung und Nachbehandlungen für Zahnersatz sind meist auch zu Hause durchführbar.
    • An chirurgischen Maßnahmen können einfache bis normale Zahnentfernungen durchgeführt werden.

     

    Röntgenaufnahmen sind bei einem Hausbesuch leider nicht möglich.

  2. Welche räumlichen Voraussetzungen müssen vorhanden sein? Open or Close

    HausbesucheWir benötigen in der Regel nur einen Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Behandlung und eine Ablagefläche.

  3. Worauf muss ich bei meiner Krankenversicherung achten? Open or Close

    Die gesetzliche Krankenversicherung hat ab 01. April 2013 neue Regeln für den Hausbesuch eines Zahnarztes erlassen. Demnach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für einen Hausbesuch, wenn mindestens eine der nachfolgenden drei Bedingungen erfüllt ist:

    1. Dem Patient wurde eine Pflegestufe nach § 15 Abs. 1 SGB XI zugeordnet

    2. oder der Patient erhält Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII

    3. oder der Patient ist dauerhaft in seiner Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI eingeschränkt

    und die Zahnarztpraxis kann aufgrund dessen nicht oder nur mit einem hohen Aufwand aufgesucht werden.

    Für gesetzlich versicherte Patienten müssen wir einen schriftlichen Nachweis dokumentieren! 

    Wir gehen davon aus, dass die privaten Krankenkassen sich in kürzester Zeit dieser Regelung anschließen werden oder dies bereits getan haben. 

    Wer sich unsicher ist, sollte in jedem Fall Kontakt mit seiner Krankenversicherung aufnehmen. 

    Normalerweise wird weder eine gesetzliche, noch eine private Krankenversicherung Probleme bereiten, wenn Sie bzw. der Patient nicht mobil sind, d.h. aus eigener Kraft die Wohnung nicht verlassen können.

  4. Welche Informationen sind für unsere Behandlung hilfreich? Open or Close

    Wir benötigen immer die Adresse des behandelnden Hausarztes, oder bei speziellen Erkrankungen die Adresse des behandelnden Facharztes, Klinikarztes oder Krankenhauses.

    Eine komplette Medikationsliste, dass heißt die Namen, Dosierungen und wofür die Medikamente eingenommen werden.

    Wenn diese Informationen vorliegen, lässt sich auch gleich eine vollständige Anamnese durchführen. So kann dann auch sofort entschieden werden, ob eine Behandlung vor Ort prinzipiell überhaupt möglich ist.

    Zur Vereinfachung haben wir hier ein Anforderungsformular für einen Hausbesuch hinterlegt.


    Formular für Hausbesuchanforderung

  5. Welche Sachverhalte sind wichtig, wenn bei einem Patient eine Betreuung besteht? Open or Close

    Bevor wir eine Behandlung oder auch Untersuchung machen können, müssen wir die Einverständnis des Betreuers in schriftlicher Form haben. Zu diesem Zweck ist für uns die Adresse mit Telefonnummer des Betreuers sehr wichtig. Alle notwendigen Informationen und Formalitäten können wir dann zeitsparend mit dem Betreuer vereinbaren.

    Hier noch die notwendige Patientenerklärung, die Sie bitte unterschrieben an uns senden.      Hier

Zusammenfassung:

Alle Behandlungsmaßnahmen, außer Röntgenaufnahmen, sind durchführbar wie z. B.

  • Jährliche Vorsorge-Untersuchung
  • Füllungen
  • Einfache Therapie wie Zahnsteinentfernung
  • Druckstellen an Prothesen entfernen
  • Reparaturen von Zahnersatz
  • Neuherstellung von einfachem Zahnersatz
  • einfache Zahnentfernung

Hier unser Anforderungsformular, dass Ihnen das Zusammenstellen der Informationen erleichtert.
PDF-Symbol-3D

Wir benötigen dafür:

  • Die Adresse Ihres Hausarztes
  • Eine Auflistung Ihrer Medikation
  • Einen Nachweis für die Pflegebedürftigkeit bzw. Immobilität
  • Bei Betreuung brauchen wir die Adresse, eine Kopie der Betreuungsurkunde und das schriftliche Einverständnis des Betreuers

Info-Broschüre zum Download

PDF-Symbol-3D

Weiterführende Links

Wer sich noch mehr über das Internet informieren möchte, den empfehlen wir die nachfolgende Webadresse. Zielgruppe sind alle Personen, die mit pflegebedürftigen Menschen/Angehörigen zu tun haben. Hier findet man viele Tipps, Hintergrundinformationen und vieles mehr ohne Werbung u.ä.

https://mund-pflege.net