Dr. Kendzia - Zahnarztpraxis in Fußgönheim. - Fragen & Antworten


 
 
 

Sprechstunde

Montag bis Freitag:

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Tel: 06237 / 92 90 33

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Notdienstsprechstunde

Samstag:

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Sonn- und Feiertag:

11:00 bis 12:00 Uhr


Außerhalb dieser Notdienst- sprechzeiten herrscht nur Rufbereitschaft.


Notdienstplan unter:

www.zahnnotfall-pfalz.de

www.lak-rlp.de

Info-Video der KZBV zur Vorsorge von Kindern und Jugendlichen

KZBV informiert unterhaltsam.

 

Einmal etwas anders. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat ein informatives Video auf YouTube eingestellt, dass wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Es erklärt ganz einfach wie Vorsorge vom Säugling bis zum 18-jährigen ablaufen soll und welche Möglichkeiten und weitere Informationen man noch erhalten kann. Wir stehen voll dahinter.

 

Gute Unterhaltung

Die Begriffe Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung sind mit der Gesundheitsreform von 2005 eingeführt worden.

Regelversorgung: Beschreibt einen Zahnersatz, den der Gesetzgeber als Grundversorgung ansieht und dessen Kosten für die Berechnung des Festzuschusses herangenommen wird. Unterliegt ein Patient dem Härtefallgesetz, dann hat er in der Regel keinen Eigenanteil zu zahlen. Beispiele sind: Vollmetallkrone, Modellgußprothese mit Klammern, grundsätzlich einfacher Zahnersatz.

Gleichartige Versorgung: Beschreibt einen Zahnersatz, der mit Zusatzleistungen im Komfort und/oder der Ästhetik/Kosmetik verbessert wird. Es fallen zusätzliche Mehrkosten an. Diese Versorgung ist mit der früheren Mehrkostenregelung vergleichbar. Beispiele sind: Vollverblendete zahnfarbene Kronen und Brücken. Herausnehmbarer Zahnersatz mit vollverblendeten Teleskopen, Galvanoteleskopen u.ä.

Andersartige Versorgung: Beschreibt einen Zahnersatz, der nach Art, Umfang und Funktion anders konstruiert ist. Hier gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Der Patient bekommt die Gesamtrechnung gestellt und die gesetzliche Krankenkasse zahlt dem Patient den Festzuschuss direkt aus. Beispiele sind: Alle Arten von implantatgetragenen Zahnersatz, festsitzende Brücke, anstatt einem herausnehmbaren Zahnersatz.

Weil dieses Thema in der heutigen Zeit immer wichtiger wird, haben wir nachfolgend unsere Vorgehensweise dargestellt. Das Zentrale Thema beim Auskunftsbegehren ist die ärztliche Schweigepflicht und der Schutz von ihnen vor Weitergabe ihrer persönlichen Daten. Was hier zu beachten ist, regelt der Gesetzgeber. Die wichtigeste Aussage des Gesetzes lautet: "Jedes Informationsbedürfnis Dritter (ihr Kostenträger: z.B. Krankenkasse, private Zusatzversicherung, private Krankenkasse) hat vor der ärztlichen Schweigepflicht zurückzutreten!"

Sie persönlich haben das Recht ihre Unterlagen einzusehen. Wir handhaben diesen Informationsaustausch, wenn er sich per Email bewerkstelligen lässt, in der Regel kostenlos. Wir beantworten aber grundsätzlich keine Fragen an die oben genannten Dritten.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen für Auskunftssuchende

Weiterhin finden Sie hier folgende Formulare:

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Vergütungsvereinbarung zum Auskunftsbegehren eines Kostenträgers

Brauchen Sie bei einem lebensbedrohlichen medizinischen Notfall oder einem schweren Unfall sofortige Hilfe rufen Sie die 112 an.

Notruf: 112

pdfWas sage ich bei einem Notruf:

  • Wer ruft an?
  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen liegen vor?
  • Warten auf Rückfragen!

Karies frühzeitig ohne Bohren zu behandeln war schon immer ein Menschheitstraum. Wir wissen, wie das geht!

pdfKariesinfiltrationstherapie ist das Prinzip.
Eine überaus substanzschonende Alternative zu herkömmlichen
Therapieformen.

  • Erfahren Sie mehr über die Indikationen
  • Erfahren Sie mehr über das Verfahren

Hier geht es zur offiziellen Internetseite des Herstellers: Patienteninformation

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Füllungen aus Vollkeramik, Kunststoff, Zement und einfachen Kunststoffen.

pdfWeitere Hinweise bekommen Sie im PDF:

  • Übersicht der zu erwartenden Lebensdauer der Füllungsarten
  • Übersicht der Füllungsarten Zuzahlung