Dr. Kendzia - Zahnarztpraxis in Fußgönheim. - Zahnersatz und Festzuschuss - Sie haben noch Fragen?


 
 
 

Sprechstunde

Montag bis Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

 

Montag, Dienstag 

und Donnerstag:

 

13:30 bis 17:30 Uhr

 

Terminvereinbarung

Tel: 06237 / 92 90 33

Terminvereinbarung

Notdienstsprechstunde

Samstag:

9:00 bis 12:00 Uhr

Sonn- und Feiertag:

11:00 bis 12:00 Uhr


Außerhalb dieser Notdienst- sprechzeiten herrscht nur Rufbereitschaft.


Notdienstplan unter:

www.zahnnotfall-pfalz.de

www.lak-rlp.de

Info-Video der KZBV zur Vorsorge von Kindern und Jugendlichen

KZBV informiert unterhaltsam.

 

Einmal etwas anders. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat ein informatives Video auf YouTube eingestellt, dass wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Es erklärt ganz einfach wie Vorsorge vom Säugling bis zum 18-jährigen ablaufen soll und welche Möglichkeiten und weitere Informationen man noch erhalten kann. Wir stehen voll dahinter.

 

Gute Unterhaltung

pdfAb 2005 hat der Gesetzgeber die Bezuschussung von Zahnersatz neu geregelt. Das wichtigste ist, dass ein Zuschuss entsprechend einem Zahnbefund gewährt wird. Es ist also wichtig, welche und wieviele Zähne fehlen. Aufgrund des Zahnbefundes wird eine theoretische Zahnversorgung gesetzlich als "Regelversorgung" vorgeschrieben, aus der sich dann ein Eurobetrag errechnet. Dieser ist dann der Festzuschuss.

Mit dem Bonusheft kann man den Festzuschuss um 20%, bei fünf jährlich aufeinander folgenden Untersuchungsstempeln, erhöhen. Mit zehn jährlich aufeinander folgenden Untersuchungsstempel kann man den Festzuschuss um 30% erhöhen.

Weitere wichtige Informationen bekommen Sie in der PDF-Datei.