Dr. Kendzia - Zahnarztpraxis in Fußgönheim. - Glossar - Bonusheft


 
 
 

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Bonusheft

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Begriff Definition
Bonusheft
Das Bonusheft, das 1989 mit dem Gesundheits-Reformgesetz eingeführt wurde, bietet Patienten einen Anreiz, regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt in Anspruch zu nehmen. Können Patienten während der letzten fünf Jahre regelmäßige jährliche Zahnarztbesuche mit einem Stempel im Bonusheft nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss bei Zahnersatzbehandlungen um 20 Prozent. Nach zehn Jahren kontinuierlicher, lückenloser Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. Um einen Bonus zu bekommen, müssen Patienten ab dem 18. Lebensjahr jährlich einmal zur zahnärztlichen Kontrolle. Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten den Bonus, wenn sie zweimal im Jahr die Individualprophylaxe-Untersuchungen in Anspruch genommen haben. Jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung - auch mitversicherte Familienangehörige, z. B. Kinder und Jugendliche- haben Anspruch auf ein Bonusheft. Das Bonusheft hat nicht nur finanzielle Vorteile für den Patienten. Im Vordergrund stehen die Mundgesundheit und die lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne. Das Bonusheft stößt bei den Patienten auf eine sehr hohe Akzeptanz und ist als Anreizsystem für präventives Verhalten etabliert und anerkannt.