Dr. Kendzia - Zahnarztpraxis in Fußgönheim. - Service - Hausbesuche - FAQ


 
 
 

Sprechstunde

Montag bis Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

 

Montag, Dienstag 

und Donnerstag:

 

13:30 bis 17:30 Uhr

 

Terminvereinbarung

Tel: 06237 / 92 90 33

Terminvereinbarung

Notdienstsprechstunde

Samstag:

9:00 bis 12:00 Uhr

Sonn- und Feiertag:

11:00 bis 12:00 Uhr


Außerhalb dieser Notdienst- sprechzeiten herrscht nur Rufbereitschaft.


Notdienstplan unter:

www.zahnnotfall-pfalz.de

www.lak-rlp.de

Info-Video der KZBV zur Vorsorge von Kindern und Jugendlichen

KZBV informiert unterhaltsam.

 

Einmal etwas anders. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat ein informatives Video auf YouTube eingestellt, dass wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Es erklärt ganz einfach wie Vorsorge vom Säugling bis zum 18-jährigen ablaufen soll und welche Möglichkeiten und weitere Informationen man noch erhalten kann. Wir stehen voll dahinter.

 

Gute Unterhaltung

Bevor wir eine Behandlung oder auch Untersuchung machen können, müssen wir die Einverständnis des Betreuers in schriftlicher Form haben. Zu diesem Zweck ist für uns die Adresse mit Telefonnummer des Betreuers sehr wichtig. Alle notwendigen Informationen und Formalitäten können wir dann zeitsparend mit dem Betreuer vereinbaren.

Hier noch die notwendige Patientenerklärung, die Sie bitte unterschrieben an uns senden.      Hier

Wir benötigen immer die Adresse des behandelnden Hausarztes, oder bei speziellen Erkrankungen die Adresse des behandelnden Facharztes, Klinikarztes oder Krankenhauses.

Eine komplette Medikationsliste, dass heißt die Namen, Dosierungen und wofür die Medikamente eingenommen werden.

Wenn diese Informationen vorliegen, lässt sich auch gleich eine vollständige Anamnese durchführen. So kann dann auch sofort entschieden werden, ob eine Behandlung vor Ort prinzipiell überhaupt möglich ist.

Zur Vereinfachung haben wir hier ein Anforderungsformular für einen Hausbesuch hinterlegt.


Formular für Hausbesuchanforderung

Die gesetzliche Krankenversicherung hat ab 01. April 2013 neue Regeln für den Hausbesuch eines Zahnarztes erlassen. Demnach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für einen Hausbesuch, wenn mindestens eine der nachfolgenden drei Bedingungen erfüllt ist:

1. Dem Patient wurde eine Pflegestufe nach § 15 Abs. 1 SGB XI zugeordnet

2. oder der Patient erhält Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII

3. oder der Patient ist dauerhaft in seiner Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI eingeschränkt

und die Zahnarztpraxis kann aufgrund dessen nicht oder nur mit einem hohen Aufwand aufgesucht werden.

Für gesetzlich versicherte Patienten müssen wir einen schriftlichen Nachweis dokumentieren! 

Wir gehen davon aus, dass die privaten Krankenkassen sich in kürzester Zeit dieser Regelung anschließen werden oder dies bereits getan haben. 

Wer sich unsicher ist, sollte in jedem Fall Kontakt mit seiner Krankenversicherung aufnehmen. 

Normalerweise wird weder eine gesetzliche, noch eine private Krankenversicherung Probleme bereiten, wenn Sie bzw. der Patient nicht mobil sind, d.h. aus eigener Kraft die Wohnung nicht verlassen können.

  • Alle Vorsorgeuntersuchungen
  • Vorsorgeleistungen wie Zahnstein- und Belagsentfernungen
  • Die Behandlung empfindliche Zähne und Zahnfleischentzündung.
  • Die einfache Neuherstellung von Zahnersatz wie z.B. Modellgußprothese (im Volksmund "Klammerprothese"),
  • Vollprothese (keine eigenen Zähne mehr vorhanden) und provisorischer Zahnersatz sind ohne Probleme möglich.
  • Füllungen
  • Wurzelbehandlungen mit Einschränkungen
  • Kronen oder Brückenherstellung
  • Reparaturen, Unterfütterungen und Erweiterungen von bereits existierenden Zahnersatz.
  • Druckstellenentfernung und Nachbehandlungen für Zahnersatz sind meist auch zu Hause durchführbar.
  • An chirurgischen Maßnahmen können einfache bis normale Zahnentfernungen durchgeführt werden.

 

Röntgenaufnahmen sind bei einem Hausbesuch leider nicht möglich.

HausbesucheWir benötigen in der Regel nur einen Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Behandlung und eine Ablagefläche.